Die einzige Möglichkeit, Mitglied zu werden besteht darin, von den beiden Vorstandsvorsizenden einvernehmlich berufen zu werden. Im Rahmen des Berufungsverfahren erfährt man zunächst den Status eines Kandidaten. Anschliessend muss der Name bestimmt werden, mit der die Aufnahme erfolgt. Dieser Name kann nicht abgelehnt werden. Gängige Praxis ist eine breite Diskussion meist unter maßgeblicher Beteiligung des Beirates „HorsttRat“. Die Berufung wird nach einem gänzlich undurchsichtigen Verfahren beschlossen. Das einzige, auf das man sich verlassen kann, ist der Leitsatz: „no dogs, no ladies“. In einem abschliessenden Schritt wird HorsttRecht in seiner Funktion als Aufsichtsrat tätig. Er winkt den Beschluss durch (Durchwinken). Eine Möglichkeit, den Beschluss nicht durchzuwinken, gibt es nicht.
ich will verbissen sein….
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