Gedenksekunden für gefallene Kameraden

Für Mitglieder ist es eine moralische Pflicht, an den Bahnen 4, 6 und 17 jeweils den gefallenen Kameraden zu gedenken. Warum ausgerechnet diese Bahnen? Auf einer einsamen Runde im November 2010 rutschte der Autor dieser Zeilen an Bahn 6 bei feuchter Witterung und extrem seifigen Untergrund am Hang einer Mulde aus. Auf einer ebenso einsamen Runde im Februar 2011 ereilte Norbert Horstt im Graben an Bahn 17 ein ähnliches Schicksal. Für enen Moment waren die Beine höher als der Kopf. Einen besonders spektakulären Sturz legte Norbert Horstt im Oktober 2011 hin. Es geschah bei einer erfolg- und sinnlosen Bergung eines ohnehin ausmusterungswürdigen Lakeball aus dem Gemüse zwischen den beiden Fairwayebenen. Er verlor die Beherrschung über seinen Körper und wurde willenloser Spielball der Schwerkraft. Anders als die äußerlichen Wunden werden die seelischen Verletzungen wohl nie wieder verheilen.

In der Gedenk- Ausgestaltung besteht völlige Freiheit. Manche unterbrechen kaum merklich lediglich die auf dem Platz übliche hektische Betriebsamkeit. Andere schreien ihren Schmerzen lauthals heraus. Wir persönlich nehmen die eigens dafür aufgesetzten Caps ab, halten sie vor unseren Herzen, neigen den Kopf und gedenken. Vorgeschrieben ist lediglich die Dauer – die Anzahl der Sekunden entspricht dem für die Bahn definierte Par.

Gerne gesehen ist, wenn auch Nichtmitglieder diesen wichtigen Brauch pflegen. Auf jeden Fall sollten sie Toleranz üben.

zur Rubrik Satzung.

Mitglied werden

Die einzige Möglichkeit, Mitglied zu werden besteht darin, von den beiden Vorstandsvorsizenden einvernehmlich berufen zu werden. Im Rahmen des Berufungsverfahren erfährt man zunächst den Status eines Kandidaten. Anschliessend muss der Name bestimmt werden, mit der die Aufnahme erfolgt. Dieser Name kann nicht abgelehnt werden. Gängige Praxis ist eine breite Diskussion meist unter maßgeblicher Beteiligung des Beirates „HorsttRat“. Die Berufung wird nach einem gänzlich undurchsichtigen Verfahren beschlossen. Das einzige, auf das man sich verlassen kann, ist der Leitsatz: „no dogs, no ladies“. In einem abschliessenden Schritt wird HorsttRecht in seiner Funktion als Aufsichtsrat tätig. Er winkt den Beschluss durch (Durchwinken). Eine Möglichkeit, den Beschluss nicht durchzuwinken, gibt es nicht.

Einspruchsverfahrensanweisungen beim Score

Die von einem Horstt dem anderen Horstt zur Verfügung gestellte Scorekarte berechtigt zum Einspruch.
Die Einspruchsfrist läuft bis zum auf das Spiel folgenden 3. Werktag, 24.00 Uhr.
Über den Einspruch entscheiden beide Horstte ausschließlich einstimmig.
Sollte keine Einigung erzielt werden, wird bei der nächsten Runde die Bahn, bei dessen Score Einspruch eingelegt wurde, noch einmal wiederholt. Der Modus dieser Wiederholung gestaltet sich wie folgt:

  1. Neben der regulär zu spielenden Bahn (Zählspiel des aktuellen Tages) mit einem weißen Ball muss die zu wiederholende Bahn zwingend mit einem gelben Ball gespielt werden.
  2. Der Horstt, der die Wiederholungbahn gewinnt, bestimmt nachträglich und definitiv den Score der Bahn, gegen die Einspruch eingelegt wurde.
  3. Ein weiterer Einspruch ist nicht mehr möglich. Unstimmigkeiten können dann nur durch ein Duell zwischen den beiden Horstten ausgetragen werden.
  4. Sollte auch über die Waffen des Duells keine Einstimmigkeit erzielt werden, ist eine demokratische Abstimmung der gesamten Horstt Zett Gruppe mit einfacher Mehrheit vorzunehmen. Jedes Gruppenmitglied hat eine Stimme.

Beschlußfassung: 05.03.2011

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