Einspruchsverfahrensanweisungen beim Score
Die von einem Horstt dem anderen Horstt zur Verfügung gestellte Scorekarte berechtigt zum Einspruch. Die Einspruchsfrist läuft bis zum auf das Spiel folgenden 3. Werktag, 24.00 Uhr. Über den Einspruch entscheiden beide Horstte ausschließlich einstimmig. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird bei der nächsten Runde die Bahn, bei dessen Score Einspruch eingelegt wurde, noch einmal … Weiterlesen