Einspruchsverfahrensanweisungen beim Score

Die von einem Horstt dem anderen Horstt zur Verfügung gestellte Scorekarte berechtigt zum Einspruch.
Die Einspruchsfrist läuft bis zum auf das Spiel folgenden 3. Werktag, 24.00 Uhr.
Über den Einspruch entscheiden beide Horstte ausschließlich einstimmig.
Sollte keine Einigung erzielt werden, wird bei der nächsten Runde die Bahn, bei dessen Score Einspruch eingelegt wurde, noch einmal wiederholt. Der Modus dieser Wiederholung gestaltet sich wie folgt:

  1. Neben der regulär zu spielenden Bahn (Zählspiel des aktuellen Tages) mit einem weißen Ball muss die zu wiederholende Bahn zwingend mit einem gelben Ball gespielt werden.
  2. Der Horstt, der die Wiederholungbahn gewinnt, bestimmt nachträglich und definitiv den Score der Bahn, gegen die Einspruch eingelegt wurde.
  3. Ein weiterer Einspruch ist nicht mehr möglich. Unstimmigkeiten können dann nur durch ein Duell zwischen den beiden Horstten ausgetragen werden.
  4. Sollte auch über die Waffen des Duells keine Einstimmigkeit erzielt werden, ist eine demokratische Abstimmung der gesamten Horstt Zett Gruppe mit einfacher Mehrheit vorzunehmen. Jedes Gruppenmitglied hat eine Stimme.

Beschlußfassung: 05.03.2011

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